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Sex-Arbeit ist in Deutschland erlaubt!

In Deutschland war Sex-Arbeit schon immer erlaubt.
Seit 2002 gibt es ein Gesetz.
Das Prostitutions-Gesetz.
Es ist gut für die Arbeits-Bedingungen in der Sex-Arbeit.

Seit 2017 gibt es ein neues Gesetz.
Das Prostituierten-Schutz-Gesetz.
Es ist sehr kompliziert.
Man muss sich jetzt als Prostituierte anmelden.
Viele Sex-Arbeiter haben Angst.
Dass Leute von ihrem Beruf erfahren.
Das möchten viele nicht.
Deshalb gibt es heimliche Sex-Arbeit.
Die Sex-Arbeiter sind dann nicht angemeldet.
Sie arbeiten versteckt.

Bei Kassandra gibt es Infos und Beratung.
Damit alle selbst entscheiden können.
Prostituierte sind meistens selbst-ständig.
Das bedeutet, dass sie keinen Chef haben.
Sie müssen sich um alles selber kümmern.

Sex-Arbeit ist manchmal schwierig.
Kassandra kann unterstützen.
Kassandra kann auch Fragen beantworten:
zu Sex-Arbeit, zu Sicherheit, zu Gesundheit und zu Gesetzen.

Kassandra hilft bei Fragen.
Das kostet nichts.
Du musst deinen Namen nicht sagen.
Kassandra berät in der Beratungs-Stelle.
Oder am Telefon.
Oder per E-Mail.

Hier stehen Infos zu Sex-Arbeit.
Manchmal ist das kompliziert.
Deshalb können hier nur wenig Infos stehen.

Seit 2017 gibt es das Prostituierten-Schutz-Gesetz.
Hier findest du das Gesetz.
Das Gesetz ist in schwieriger Sprache.

Sex-Arbeit ist erlaubt.
Sie ist erlaubt für Leute, die aus der Europäischen Union kommen.
Die heißt auch EU.
Und für Leute, die mit Deutschen verheiratet sind.
Wenn du aus der EU kommst, darfst du arbeiten.
Wenn du nicht aus der EU kommst, aber dein Mann oder deine Frau aus der EU kommt, dann auch.
Aber nur in dem Land, wo dein Mann oder deine Frau herkommt.

Manchmal gibt es Kontrollen.
Sex-Arbeiterinnen werden von der Polizei kontrolliert.
Wenn du aus der EU bist brauchst du keine Angst vor Polizei-Kontrollen haben.
Wenn du mit jemandem aus der EU verheiratet bist, auch nicht.
Wenn es einen Notfall gibt, kannst du die Polizei anrufen.
Die Telefon-Nummer ist 110.
Wenn es Gewalt gibt auch.
Wenn du mit der Polizei sprichst, hast du Rechte.
Du hast das Recht auf Übersetzung. In deine Sprache. Damit du alles verstehst.
Du hast auch das Recht, dass eine Beratungs-Stelle dazu kommt. Zum Beispiel Kassandra.
Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst.

Die Polizei darf überall hin, wo es Sex-Arbeit gibt.
Sie darf Kontrollen machen.
Falls du nicht arbeiten darfst, kannst du Schwierigkeiten bekommen.
Zum Beispiel, wenn du ein Touristen-Visum hast.
Das ist nur für Urlaub.
Du musst in einer Kontrolle nicht alles sagen.
Nur das, was in deinem Pass steht.
Du musst sagen: Deinen Namen. Deinen Geburtstag. Wo du geboren wurdest. Ob du verheiratet bist. Wo du wohnst.
Welche Staats-Angehörigkeit du hast. Was dein Beruf ist.
Unter Download gibt es Informationen. Und ein Falt-Blatt zu Polizei-Kontrollen.

Wenn du ein Touristen-Visum hast, darfst du nicht arbeiten.
Das ist eine Erlaubnis für Urlaub in Deutschland zu sein.
Zum Beispiel wenn du aus Asien, Latein-Amerika oder Afrika kommst.
Wenn du trotzdem arbeitest, ist das verboten.
Du kannst Schwierigkeiten bekommen.

In Deutschland gibt es Kranken-Versicherungs-Pflicht.
Wenn du mehr als 6 Monate in Deutschland bist, brauchst du eine Kranken-Versicherung.
Das ist manchmal kompliziert.
Besonders für Selbst-Ständige.
Es gibt auch eine europäische Kranken-Versicherungs-Karte. Sie heißt EHIC.
Wenn du aus der EU kommst, kannst du sie benutzen.
Aber nur, wenn du nicht in Deutschland wohnst und nur arbeitest. Die EHIC ist billiger.

Es gibt Werbung für Sex-Arbeit.
Man kann in Zeitungen Werbung machen.
Die meiste Werbung ist im Internet.

Es gibt verschiedene Arbeits-Plätze.
Arbeits-Plätze in der Sex-Arbeit findet man im Internet.
Arbeits-Plätze können sehr unterschiedlich sein.
Manche sind schlecht. Die Arbeits-Bedingungen sind schlecht. 
Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du uns fragen.
Wir wissen, welche Arbeits-Bedingungen üblich sind.

Niemand darf etwas gegen deinen Willen tun.
Niemand darf dir dein Geld wegnehmen.
Wenn das passiert, können wir dir helfen.
Niemand darf schlecht behandelt werden.
Auch Prostituierte nicht.
Bordell-Betreiber dürfen einen nicht schlecht behandeln.
Und Kunden dürfen einen nicht schlecht behandeln.
Auch Partner dürfen einen nicht schlecht behandeln.

Wer Geld verdient, muss Steuern bezahlen.
In Bayern gibt es keine besondere Steuer für Sex-Arbeit.
Prostituierte sind meistens selbst-ständig.
Wenn man selbst-ständig ist, gibt es Regeln.
Man muss beim Finanz-Amt eine Steuer-Nummer beantragen.
Am Ende vom Jahr muss man eine Steuer-Erklärung abgeben.
Wenn man eine bestimmte Zeit Steuern bezahlt hat, hat man Ansprüche.
Man kann Unterstützung beantragen.
Bei der Agentur für Arbeit.
Manchmal kann man eine Ausbildung bezahlt bekommen. Oder eine Umschulung.
Wir können dir erklären, wie die Ansprüche funktionieren.
Und dich begleiten.

Im Gesundheits-Amt Nürnberg gibt es Untersuchungen.
Man kann Geschlechts-Krankheiten herausfinden. Und behandeln.
Das ist kostenlos.
Man muss keinen Namen sagen.
Wenn man in der Sex-Arbeit arbeitet, kann man auch Hilfe zur Verhütung bekommen.
Damit man nicht schwanger werden kann.
Man kann ins Gesundheits-Amt, wenn man Beschwerden hat.
Zum Beispiel, wenn der Intim-Bereich juckt.
Man kann ins Gesundheits-Amt:
Wenn man ein Rezept für die Anti-Baby-Pille braucht. Damit man nicht schwanger wird.
Oder wenn man eine Impfung will.
Oder wenn man einen Schwangerschafts-Test machen will.
Aber auch, wenn man einen Schwangerschafts-Abbruch machen will.
Man braucht beim Gesundheits-Amt keine Kranken-Versicherung.
Und kein Geld.
Weitere Infos gibt es hier: https://www.nuernberg.de/internet/gesundheitsamt/aids_beratungsstelle.html

Es gibt eine Regel.
Die heißt: Verordnung zum Verbot der Prostitution.
Die gilt in Nürnberg. Und in Fürth. Und in Erlangen. Und in Schwabach.
Da steht drin, wo Sex-Arbeit gemacht werden darf.

  • Es gibt einen Sperr-Bezirk.
    Da darf keine Sex-Arbeit gemacht werden.
    Und man darf keinen Kontakt mit Kunden aufnehmen.
    Die Verordnung findest du unter Downloads.
    Und auch einen Stadtplan.
    Da ist der Sperr-Bezirk drauf.
  • Sex-Arbeit gibt es an unterschiedlichen Orten.
    Zum Beispiel in Wohnungen.
    Oder in FKK-Clubs. FKK heißt Frei-Körper-Kultur. Da sind alle nackt.
    In Nürnberg ist Sex-Arbeit meistens in Wohnungen.
    Oder in FKK-Clubs.
    In Fürth und Erlangen auch.
    In Wohnungen zahlen Prostituierte Miete.
    In FKK-Clubs zahlen Prostituierte Eintritt.
  • In Nürnberg gibt es die Frauen-Tor-Mauer.
    Da sind 17 Bordelle.
    Die Frauen-Tor-Mauer ist die älteste Bordell-Straße in Deutschland.
    Da können Sex-Arbeiterinnen Zimmer mieten.
    Dann arbeiten sie wann und wie sie wollen.
  • Es gibt auch trans* Sex-Arbeiterinnen.
    Das sind Frauen, die mal einen Penis hatten.
    Oder noch einen Penis haben.
    trans* Sex-Arbeiterinnen arbeiten meistens in Wohnungen.
  • Es gibt Internet-Seiten für Sex-Arbeiterinnen.
    Man findet sie zum Beispiel auf
    www.ladies.de oder www.poppen.com oder www.kaufmich.com
  • Männliche Sex-Arbeiter haben andere Arbeits-Orte.
    Sie sind eher in besonderen Lokalen.
    Oder in Cruising-Areas.
    Das sind Gebiete, wo Männer Sex-Partner suchen.
  • Männliche Sex-Arbeiter findet man zum Beispiel über https://www.hunqz.com/escorts
Kassandra kann helfen, wenn du dazu Fragen hast.
 
Hier findest du die Informationen zum Sperr-Bezirk:

In Deutschland gibt es ein Gesetz.
Das Prostituierten-Schutz-Gesetz.
Das Gesetz gibt es sei 01. Juli 2017.
Das Gesetz hat vieles geändert.
Es gibt neue Regeln für Sex-Arbeit.
Das Gesetz hat viele verunsichert.
Kassandra kennt sich mit dem Gesetz aus.
Wenn du Fragen hast, können wir helfen.

Vieles ist Prostitution.
Zum Beispiel auch Dominas.
Das sind Frauen, die besondere Sachen anbieten.
Zum Beispiel Fesseln und Schlagen.
Auch Escort ist Prostitution.
Escorts verkaufen nicht nur Sex.
Sie gehen vielleicht auch mit zum Essen. Oder ins Theater.
Und manche Massagen sind Prostitution.
Wenn sie die Geschlechts-Teile einbeziehen.
Tantra-Massagen und erotische Massagen.
Tantra ist indisch.
Da geht es um Wohl-Fühlen und Sex.
Sexual-Begleitung ist auch Prostitution.
Sexual-Begleitung ist für Menschen mit Behinderung.
Oder alte Menschen.

Sex-Arbeiterinnen und Sex-Arbeiter müssen sich anmelden.
Nur dann dürfen sie arbeiten.

Hier kommt ein Text in schwieriger Sprache.
Der ist von der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Darin steht, was das neue Gesetz bedeutet.

Wenn Sie als Prostituierte oder als Prostituierter tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie vor der Anmeldung der Tätigkeit persönlich eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Die gesundheitliche Beratung müssen

  • Personen ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate und
  • Personen unter 21 Jahren mindestens alle sechs Monate

wiederholen. Die gesundheitliche Beratung darf nur das Gesundheitsamt durchführen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich und umfasst insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogenmissbrauchs. Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Ohne gesundheitliche Beratung können Sie sich nicht anmelden und ohne Anmeldung dürfen Sie als Prostituierte oder als Prostituierter nicht tätig sein.

Für die gesundheitliche Beratung müssen Sie beim Gesundheitsamt eine Gebühr von 35 Euro bezahlen.

Sie müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde anmelden, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben wollen.

Für die Anmeldung brauchen Sie die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Bei der Anmeldung erhalten Sie wichtige Informationen zur und eine Beratung über die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung (Anmeldebescheinigung). Die Anmeldebescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit stets mitzuführen. Ohne Anmeldebescheinigung dürfen Sie als Prostituierte oder als Prostituierter nicht tätig sein. Wer ohne gültige Anmeldebescheinigung der Prostitution nachgeht, muss eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro bezahlen.

Die Anmeldebescheinigung gilt

  • für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren zwei Jahre
  • für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren ein Jahr

Sie kann nach Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden.

Für die Anmeldebescheinigung müssen Sie bei der Behörde eine Gebühr von 35 Euro bezahlen. Sie können sich zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausstellen lassen. Sie enthält statt Ihres Vor- und Nachnamens einen selbst gewählten Alias, also einen von Ihnen gewählten Namen, den Sie bei Ihrer Tätigkeit verwenden. Wenn Sie die Aliasbescheinigung bei Ihrer Tätigkeit mitführen, dann müssen Sie die Anmeldebescheinigung nicht dabei haben. Für die Aliasbescheinigung müssen Sie bei der Behörde eine weitere Gebühr von 35 Euro bezahlen.

Informationen zur gesundheitlichen Beratung sowie zur Anmeldung für Prostituierte finden Sie auch im mehrsprachigen Informationsflyer für Prostituierte des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Dieser dient dazu, die in der Prostitution tätigen Personen über die Neuregelungen des zum 01.07.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes zu informieren und ihnen den Zugang zu den zuständigen Behörden zu erleichtern.

Es gibt verschiedene Stellen zur Beratung.
Und zur Anmeldung.
Hier ist eine Karte: https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php#sec4
Da sind alle Stellen in Bayern drauf.

Im Gesetz stehen Regeln.
Sie gelten für Prostituierte.
Und für Betreiber und Betreiberinnen.
Betreiber sind Leute, die Zimmer an Prostituierte vermieten.
Oder Prostituierte anstellen.
Auch wer eine Party macht mit Sex-Arbeit.
Und Agenturen, die Sex-Arbeit vermitteln.
Wenn Prostituierte alleine in ihrer Wohnung arbeiten, sind sie keine Betreiber.

Hier kommt ein Text in schwieriger Sprache. Der ist von der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Darin steht, was das neue Gesetz bedeutet.

Hier gibt es Infos für Betreiber. Die sind in schwieriger Sprache: Haben Sie bereits vor dem 01.07.2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben, dann haben Sie dies der zuständigen Behörde bis spätestens zum 01.10.2017 anzuzeigen und einen Erlaubnisantrag bis spätestens zum 31.12.2017 nachzureichen.

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt.

Als Prostitutionsgewerbe gilt der Betrieb von Prostitutionsstätten, das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen, die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen sowie der Betrieb von Prostitutionsvermittlung.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind insbesondere die Vorlage eines Betriebskonzepts für das Prostitutionsgewerbe und die Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin. Das Prostituiertenschutzgesetz stellt zudem Mindestanforderungen an Prostitutionsgewerbe je nach Gewerbeart.

Die Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung und die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs unterliegen einer zusätzlichen Anzeigepflicht.

Betreiber dürfen nur Prostitutierte mit gültiger Anmeldebescheinigung bei sich arbeiten lassen. Zudem müssen sie täglich dokumentieren wer wann bei ihnen gearbeitet hat. Außerdem müssen sie alle Verträge und Vereinbarungen dem Mieter*innen schriftlich geben. Darüber hinaus müssen sie Kondome und Gleitgeil bereitstellen.

In Bayern gibt es verschiedene Stellen.
Da kann man zur Beratung hin.
Oder zur Anmeldung. Hier gibt es eine Übersicht:

https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php#sec4

Kassandra hat viele Aufgaben.
Die Vorbeugung von Geschlechts-Krankheiten ist wichtig.
Und die Vorbeugung von HIV und Aids.
Bei Kassandra gibt es viele Informationen.
Zu allem, was für Sex-Arbeiterinnen und Sex-Arbeiter wichtig ist.
Wenn Prostituierte Bescheid wissen können sie sicher arbeiten.
Und über sich selbst bestimmen.

Deshalb gibt Kassandra viel Wissen über Sex-Arbeit weiter.
Wichtig ist Wissen über Gesundheit und Geschlechts-Krankheiten.
Und wie man sich schützen kann.
Aber auch, wie man sich durchsetzen kann.
Wenn Prostituierte informiert sind, kümmern sie sich um ihre Gesundheit.
Und sie benutzen Kondome.
Damit können sie sich schützen.

Manche Prostituierte nehmen Drogen.
Für sie hat Kassandra Infos.
Zu sicherem Sex. Und zu sicherem Drogen-Nehmen.

Im Gesetz steht, dass Sex-Arbeit nur mit Kondom erlaubt ist.
Prostituierte und Kunden müssen Kondome benutzen.
Es gibt Strafen, wenn kein Kondom benutzt wird.
Manche finden das nicht gut.
Für manche ist es aber gut.
Wenn ein Kunde kein Kondom will, kann die Sex-Arbeiterin sagen:
aber es steht im Gesetz!
Dann ist es einfacher.

WICHTIG
Mach’ nie was ohne Kondom.
Keinen Sex.
Und keinen Oral-Sex.
Und keinen Anal-Sex.
Es ist verboten.
Und es ist auch gefährlich.

Es gibt viele Krankheiten.
Viele kann man auch bei Oral-Sex bekommen.
Zum Beispiel HIV. Oder Hepatitis.
Wenn man ein Kondom benutzt, kann man sich schützen.
Bei Vaginal-Sex kann man auch Krankheiten bekommen.
Man kann sich mit einem Kondom schützen.
Wenn man Anal-Sex ohne Kondom hat, ist das sehr riskant.
Gleit-Gel kann helfen. Dann reißt das Kondom nicht so leicht.
Das ist bei Anal-Sex besonders gut. Und bei Vaginal-Sex.

Wenn ein Kunde kein Kondom benutzen will, kann Kassandra helfen.
Und dir Tipps geben, wie du es durchsetzen kannst.

Kondome können reißen.
Wenn ein Kondom reißt, geh ins Gesundheits-Amt.
Da gibt es Infos. 
Du brauchst dafür keine Kranken-Versicherung und kein Geld.

Sucht ist ein sehr sensibles Thema.
Das heißt, man redet nicht gerne darüber.
Auch nicht in der Beratung. Es kann unangenehm sein.
Kassandra will beraten und unterstützen.

Manchmal nehmen Prostituierte Drogen.
Kassandra kennt sich aus mit Sex-Arbeit und Drogen.
Kassandra ist für alle da. Für Prostituierte, die Drogen nehmen.
Und für Leute, die Drogen nehmen und deshalb Sex-Arbeit machen.
Kassandra hat Informationen zum Thema Sex-Arbeit und Drogen.
Es gibt auch andere Beratungs-Stellen. Die sind speziell für Drogen.
Kassandra arbeitet mit ihnen zusammen.
Das sind:

  • Hängematte e.V.
    Da kann man schlafen, wenn man Drogen nimmt.
  • Lilith e.V.
    Das ist besonders für Frauen.
  • Mudra Alternative Jugend- und Drogenhilfe Nürnberg e.V.
    Das ist für alle, die Drogen nehmen

Über Sex redet man nicht so oft.
Sex ist ein Tabu.
Besonders, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.
Oder um alte Menschen.
Die meisten Menschen wünschen sich Nähe. Und Zärtlichkeit.
Viele wünschen sich Sex.
Für manche ist das schwierig.
Es gibt Sexual-Begleitung.
Sexual-Begleitung ist für Menschen mit Behinderung.
Und für alte Menschen.
Manchmal ist das eine gute Lösung.
Dann können sie Nähe erleben.
Und vielleicht Sex.

Es gibt Fort-Bildungen zu Sexual-Begleitung.
Kassandra bietet manchmal Fort-Bildungen an.
Bei der Fort-Bildung macht auch die pro familia Nürnberg mit.
Die kennen sich gut aus. Mit Sexualität und sexueller Bildung.
An der Fort-Bildung können Männer und Frauen teilnehmen.
Alle, die es interessiert. Sie sind danach Sexual-Begleiter.
Oder Sexual-Assistenten.

Die nächste Fort-Bildung ist geplant im Herbst 2023: Flyer zur Fortbildung (PDF)

Kassandra informiert auch.
Wenn Leute Fragen haben.
Zum Beispiel Eltern.
Und Betreuer.
Und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Oder Einrichtungen für alte Menschen.

  • Es gibt Infos zum Angebot Sexual-Begleitung.
  • Und wie das alles funktioniert. Die Bedingungen von Sexual-Begleitung.
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Hier gibt es Kontakte: Kontakte Sexual-Begleitung

Wir beraten zu Arbeits-Sicherheit.
Wir haben Tipps für sicheres Arbeiten.
Wir schreiben unsere Tipps nicht hier auf.
Wenn du Fragen hast, kannst du anrufen.
Oder in die Beratungs-Stelle kommen.

Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber:
In Deutschland sind Bordelle erlaubt.
Man muss verschiedene Regeln beachten.
Die gelten für alle Orte, wo es Sex-Arbeit gibt.
Man braucht eine Erlaubnis um ein Bordell zu haben.
Die bekommt man beim Ordnungs-Amt.
Dafür braucht man ein Betriebs-Konzept.

Das heißt: man muss erklären, wie man das Bordell führen will.
Und wie man auf die Gesundheit achten will.
Und wie man auf die sexuelle Selbst-Bestimmung achtet.
Im Betriebs-Konzept müssen die Arbeits-Bedingungen stehen.
Das Betriebs-Konzept ist nicht geheim.
Die Sex-Arbeiter dürfen es ansehen.
Es muss einen Stempel vom Ordnungs-Amt haben.

Wenn das Betriebs-Konzept nicht stimmt, ist das schlecht.
Wenn die Bedingungen anders sind, als da drin steht.
Dann solltest du da nicht mehr arbeiten.
Oder das dem Ordnung-Amt melden.

Viele Betreiber sind gut. Sie sorgen für gute Arbeits-Bedingungen.
Die Sex-Arbeiter sind zufrieden. Sie kommen immer wieder.
Andere Betreiber sind fies.
Sie wollen zu viel Miete. Oder machen Tricks.
Wir wissen, was üblich ist. Und was fies ist.
Frag’ uns.

Prostitution ist in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt.

Wenn man unter 18 Jahre alt ist, darf man keine Sex-Arbeit machen.
Man kann aber keine Strafe bekommen.
Wer ein Zimmer an unter 18 Jahre alte Sex-Arbeiter vermietet, kann eine Strafe bekommen.
Auch wenn man unter 18 Jahre alt ist, kann man zu Kassandra kommen.

Man darf nicht mit jedem Sex haben.
Wenn man erwachsen ist, darf man nicht zu Prostituierten unter 18 gehen.

Für junge Prostituierte gibt es besondere Gesetze.
Die gelten für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren.
Prostituierte unter 21 sind stärker geschützt.
Wenn ihnen etwas passiert, gibt es höhere Strafen.
Man darf niemanden zur Sex-Arbeit überreden.

Kassandra macht auch Einstiegs-Beratung.
Wenn jemand neu in der Sex-Arbeit ist.
Oder mit Sex-Arbeit anfangen möchte.
Dann kann jeder entscheiden, ob er oder sie anfangen möchte.
Und ob die Arbeit passt.
Wir kennen uns aus.
Wir wissen, wie die Preise sind.
Und was üblich ist.
Wir wissen auch, wie die Arbeits-Plätze sind.
Wir können Tipps geben.
Und dir sagen, was du lieber nicht machst.
Wir sagen dir auch, wie die Gesetze sind.
An welche Regeln du dich halten musst.
Und was du beachten musst.

Alle Prostituierten müssen zur Gesundheits-Beratung.
Und sie müssen sich anmelden.
Dafür gibt es verschiedene Stellen.
Auf dieser Seite findest du Information zu dem Gesetz.
In ganz Deutschland.
Die Seite ist in schwieriger Sprache: https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php.

Vieles ist Prostitution.
Zum Beispiel Dominas.
Das sind Frauen, die besondere Sachen anbieten.
Zum Beispiel Fesseln und Schlagen.
Auch Escort ist Prostitution.
Escorts verkaufen nicht nur Sex.
Sie gehen vielleicht auch mit zum Essen.
Oder ins Theater.
Und manche Massagen sind Prostitution. Wenn sie die Geschlechts-Teile einbeziehen.
Tantra-Massagen und erotische Massagen.
Tantra ist indisch. Da geht es um Wohl-Fühlen und Sex.
Sexual-Begleitung ist auch Prostitution.
Sexual-Begleitung ist für Menschen mit Behinderung. Oder alte Menschen.

Man muss sich immer anmelden.
Auch wenn man nur manchmal Sex-Arbeit macht.
Oder nicht für Geld, aber andere Sachen.
Wenn man für Sex ein Handy bekommt. Oder Drogen. Oder einen Schlaf-Platz.
Dann ist das auch Prostitution.
Dann muss man sich anmelden.
Wer nicht angemeldet ist kann eine Strafe bekommen.

Betreiber und Betreiberinnen sind Leute, die Zimmer vermieten.
Zimmer darf man nur an Leute mit Anmeldung vermieten.
Sonst muss man Strafe bezahlen.
Oder das Bordell muss schließen.

Die Gesundheits-Beratung macht in Bayern das Gesundheits-Amt.
Da beraten Ärztinnen. Oder Sozial-Pädagoginnen.
Die wissen unterschiedlich gut über Sex-Arbeit Bescheid.
Die Gesundheits-Beratung ist wichtig.
Es gibt dort wichtige Informationen.
Zum Beispiel wie du zum Arzt gehen kannst, auch ohne Kranken-Versicherung.
Die Gesundheits-Beratung ist unter Schweige-Pflicht.
Die Berater dürfen nichts weiter-erzählen.
Es gibt eine Bescheinigung.
Die Beratung kostet 35 Euro.
Die Bescheinigung ist gültig:
für Leute unter 21 Jahren für 6 Monate.
Für Leute über 21 Jahren für 12 Monate.
Dann muss man wieder zur Gesundheits-Beratung.

Es kann sein, dass sich der Name ändert.
Zum Beispiel, wenn man heiratet.
Dann muss die Bescheinigung geändert werden.

Es gibt auch eine Anmelde-Beratung.
Da beraten Leute, die beim Amt arbeiten.
Sie erklären die Regeln zu Sex-Arbeit.
Welche Gesetze es gibt. Und was erlaubt ist.
Sie melden das auch ans Finanz-Amt.
Das Finanz-Amt ist für Steuern zuständig.
Wer Geld verdient, muss beim Finanz-Amt Steuern bezahlen.
Die Anmelde-Beratung kostet auch 35 Euro.
Und man muss ein Foto mitbringen.
Man bekommt dann einen Ausweis.
Den braucht man für Sex-Arbeit.
Wenn der Name sich ändert, muss man den Ausweis ändern lassen.
Zum Beispiel bei einer Hochzeit.

Man kann auch Alias-Bescheinigungen bekommen.
Die sind mit einem anderen Namen.
Den kann man selbst aussuchen.
Die Alias-Bescheinigungen kosten in Bayern 35 Euro.
Im Ausweis ist ein Foto.
Er ist zusammen mit einem anderen Ausweis gültig.
Mit einem Personal-Ausweis. Oder mit einem Pass.
Er ist nicht geeignet, um heimlich Sex-Arbeit zu machen.

Es gibt verschiedene Arbeits-Orte für Prostituierte.
Zum Beispiel Wohnungen, oder Lauf-Häuser, oder Sauna-Clubs.
Die Arbeits-Orte haben verschiedene Arbeits-Zeiten.
Und verschiedene Arbeits-Bedingungen.
Und oft verschiedene Kunden.
Nicht jeder Arbeits-Ort ist für jeden gut.

Wichtig ist die Sperr-Bezirks-Verordnung.
Darin steht, wo Sex-Arbeit erlaubt ist.
Kassandra kann helfen, wenn du Fragen hast.

Manche arbeiten nur ab und zu in Deutschland.
Sie wohnen wo anders.
Dann sollte man die Fahr-Karten aufheben.
Damit kann man beweisen: in dieser Zeit habe ich nicht gearbeitet!
Dann muss man keine Steuern bezahlen.

Manche wohnen in Deutschland.
Und arbeiten nur ab und zu in der Sex-Arbeit. 
Wenn sie nicht arbeiten, müssen sie keine Steuern bezahlen.
Sie müssen nachweisen: von welchem Geld sie gelebt haben.
Dann glaubt das Finanz-Amt, dass sie in der Zeit keine Sex-Arbeit gemacht haben.
Und keine Steuern bezahlen müssen.
Man kann auch von gespartem Geld leben.

In der Europäischen Union gibt es Frei-Zügigkeit.
Das heißt: wer aus der EU kommt, darf in jedem anderen EU-Land wohnen.
Und arbeiten.
So lange man will.

Wer nicht aus der EU kommt, braucht eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis um in Deutschland zu wohnen.
Die heißt Visum.
Und eine Erlaubnis um in Deutschland zu arbeiten.
Die heißt Arbeits-Erlaubnis.
Wer nicht aus der EU kommt, bekommt nicht immer eine Arbeits-Erlaubnis.

Wenn man Urlaub macht, bekommt man ein Touristen-Visum.
Damit darf man nicht arbeiten.
Auch nicht in der Sex-Arbeit.

Es gibt viele Beratungs-Stellen.
Für verschiedene Themen.
Es gibt auch Beratungs-Stellen für Leute aus anderen Ländern.
Auch wenn sie heimlich in Deutschland sind.
Und eigentlich nicht in Deutschland sein dürfen.
Wenn du eine Beratungs-Stelle suchst, kannst du Kassandra fragen.

Auch wenn du nicht in Nürnberg bist.
Du kannst bei Kassandra anrufen.
Wir helfen dir.
Und finden eine passende Beratungs-Stelle.

Kassandra bietet Deutsch-Kurse an.
Sie kosten kein Geld.
Man kann bei Kassandra auch lernen:
wie man am Computer arbeitet.
Oder wie man Bewerbungen schreibt.
Wenn du einen anderen Beruf möchtest, kann Kassandra helfen.
Wenn du Hilfe für einen neuen Beruf brauchst, komm in die Beratungs-Stelle.
Mach dafür einen Termin aus.

Bei Kassandra gibt es Deutsch-Kurse.
Und Computer-Kurse.
Die kann man besuchen.
Du kannst immer mit einem Deutsch-Kurs anfangen.
Du lernst auch Worte für die Sex-Arbeit.

Manche nehmen Drogen.
Oder trinken Alkohol.
Man kann dann nicht mehr so gut auf sich achten.
Und nicht auf die eigenen Grenzen achten.
Man lässt sich leichter überreden.

Manche nehmen Drogen. Und machen Sex-Arbeit.
Damit sie Geld für Drogen verdienen.
Oder im Tausch gegen Drogen.
Dazu sagt man: Beschaffungs-Prostitution.

Man sollte mit klarem Kopf arbeiten.
Auch wenn man Drogen nimmt.
Wenn man mit Drogen arbeitet, passiert leicht etwas.
Man macht Dinge, die man nicht will.
Das ist ungesund.
Für den Körper und für das Wohlfühlen.

Es gibt Beratungs-Stellen für Drogen.
Die können helfen.
Sie wissen, wie man möglichst sicher Drogen nehmen kann.
Die Beratungs-Stellen sind zum Beispiel mudra oder Lilith.
Kassandra ist für Sex-Arbeit da.
Du kannst uns fragen.
Zu allem, was mit Sex-Arbeit zu tun hat.
Auch mit Drogen kann man Sex-Arbeit machen!

Sex-Arbeiter können eine einfache Buch-Führung machen.
Das heißt, sie müssen jeden Tag aufschreiben:
Was sie verdient haben.
Und was sie ausgegeben haben.

Das kann man in einem Kalender machen.
Man sollte aufschreiben: wo man gearbeitet hat.
Welche Einnahmen man hatte.
Und welche Ausgaben.
Man sollte auch aufschreiben: wenn man einen freien Tag hat.
Wenn man krank ist.
Wenn man krank ist, kann man beim Arzt ein Attest bekommen.
Da steht drauf, dass man krank ist.

Das Finanz-Amt überlegt: stimmt das alles?
Wenn du wenig Einnahmen aufschreibst und viele Ausgaben.
Dann glaubt das Finanz-Amt das nicht.
Das Finanz-Amt fahndet dann.
Das heißt, es überprüft alles genau.
Das ist sehr anstrengend.
Damit das Finanz-Amt nicht fahndet, mach richtige Angaben.
Und bezahle die Steuern.

Wer Geld verdient, muss Steuern bezahlen.
Prostituierte müssen sich anmelden.
Dann wird das Finanz-Amt informiert.
Es weiß: die Person arbeitet in der Sex-Arbeit.
Sie muss Steuern bezahlen.
Man kann gleich eine Steuer-Nummer beantragen.
Die braucht man für die Steuer-Erklärung.
Die Steuer-Erklärung macht man am Ende vom Jahr.
Bei der Steuer-Erklärung braucht man vielleicht Hilfe.
Dafür gibt es Steuer-Beraterinnen und Steuer-Berater.

siehe sexuell übertragbare Infektionen

Es gibt verschiedene Geschlechts-Krankheiten.
Zum Beispiel Herpes.
Man sagt dazu auch: STI.
Oder sexuell übertragbare Infektionen.
Man muss nicht krank sein, um andere anzustecken.
Dann bemerkt man es vielleicht gar nicht.

Sex-Arbeiter müssen nicht zur Untersuchung gehen.
Es gibt kein Gesetz.
Aber sie müssen Kondome benutzen.
Untersuchungen sind trotzdem gut.
Damit man gesund bleibt.
Es gibt Untersuchungen beim Gesundheits-Amt in Nürnberg.
Die sind kostenlos.
Man muss keinen Namen sagen.
Du kannst beim Gesundheits-Amt anrufen.
Telefon: 09 11 23 12 76 7 oder 09 11 23 12 29 2

Wenn man weiß, dass man eine Geschlechts-Krankheit hat, darf man andere nicht anstecken.
Das wird bestraft.

Seit 2017 gibt es ein neues Gesetz.
Es heißt: Prostituierten-Schutz-Gesetz.
Es gibt eine Seite mit Infos zum Gesetz.
Die Seite ist in schwieriger Sprache:
https://www.stmas.bayern.de/prostituiertenschutzgesetz/index.php

Das Gesetz gilt auch für Dominas.
Und für Tantra-Masseure und Tantra-Masseurinnen.
Und für Sexual-Begleitung.
Auch wenn man nur manchmal Sex-Arbeit macht, gilt das Gesetz.
Auch, wenn man kein Geld bekommt, sondern andere Sachen.
Zum Beispiel einen Schlaf-Platz oder ein Handy oder Drogen.

Viele Sex-Arbeiter finden das Gesetz nicht so gut.
Sie müssen sich jetzt anmelden.
Und es gelten viele Regeln.
Deshalb finden sie: das ist eine Kontrolle.
Und kein Schutz.
Man weiß noch nicht, ob das Gesetz wirklich schützt.
Bordelle werden jetzt besser kontrolliert.
Das ist gut.

Gesundheit ist wichtig.
Man sollte auf Gesundheit achten.
Du kannst auf vieles achten.

  • Du solltest immer Kondome benutzen.
    Das ist sicherer.
    Und es ist in der Sex-Arbeit vorgeschrieben.
  • Du kannst auch Gleitgel benutzen.
    Dann reißen Kondome nicht so leicht.
  • Es gibt eine Impfung.
    Die wirkt gegen Hepatitis B.
    Das ist eine Leber-Krankheit.
    Du kannst dich impfen lassen.
  • Du kannst dich untersuchen lassen.
    Dann weißt du immer Bescheid.
    Es gibt kostenlose Untersuchungen.
    Beim Gesundheits-Amt.
    Du musst keinen Namen sagen.
    Du kannst dich auf Geschlechts-Krankheiten untersuchen lassen.
    Und auf HIV.
    Das ist freiwillig.
    Du kannst beim Gesundheits-Amt anrufen.
    Telefon: 09 11 23 12 54 1.
  • Wenn ein Kondom reißt, solltest du schnell zum Arzt.
    Oder in eine Apotheke.
    Du kannst auch zum Gesundheits-Amt gehen.
    Wenn ein Kondom reißt, kann man schwanger werden.
    Oder eine Geschlechts-Krankheit bekommen.
    Ein Arzt kann helfen.
    Damit man nicht schwanger wird.
    Und sich untersuchen lassen kann.
    Beim Gesundheits-Amt braucht man keine Kranken-Versicherung.
    Und kein Geld.
    Die Adresse des Gesundheits-Amtes ist Burgstraße 4, Zimmer 3 im Erd-Geschoss.
    Es hat geöffnet: am Dienstag, am Mittwoch und am Donnerstag.
    Man kann anrufen. Telefon: 09 11 23 12 76 7
  • Du solltest keine Vaginal-Spülung machen.
    Die Scheide reinigt sich von selbst.
    Normales waschen reicht aus.
    Einmal am Tag waschen reicht aus.
    Mit klarem Wasser.
    Man sollte für die Scheide keine Seife benutzen.
    Und kein Desinfektions-Mittel.
    Auch kein Parfüm.
    Und nichts, wo Parfüm drin ist.
    Die Scheide sollte man nur mit Wasser waschen.
    Seife ist nicht gut für die Bakterien in der Scheide.
    Die Bakterien sind gut.
    Sie schützen die Scheide.
    Wenn sie kaputt sind, kann man sich leichter anstecken.
    Man kann leichter Geschlechts-Krankheiten bekommen.

Man darf niemanden mit einer Geschlechts-Krankheit anstecken.
Man darf nicht heimlich das Kondom abnehmen.
Das ist verboten!
Manchmal zieht jemand trotzdem heimlich das Kondom ab.
Dann kann man ihn anzeigen.
Wenn man weiß, wie er heißt.
Wenn man zum Beispiel seine Auto-Nummer weiß.
Man kann die Polizei anrufen.
Er wird dann bestraft.
Er wird höher bestraft, wenn er eine Geschlechts-Krankheit hatte.
Und dich angesteckt hat.
Falls du schwanger wirst, muss er bezahlen.
Bis das Kind erwachsen ist.

Es gibt verschiedene Arten von Gesundheit.
Es gibt körperliche Gesundheit.
Dass man keine Krankheiten hat.
Und seelische Gesundheit.
Dass man sich wohl fühlt.

Wenn du Sex-Arbeit machen willst, musst du gut überlegen:
Was willst du anbieten?
Was willst du nicht machen?
Du musst nicht alles machen.
Du musst nichts machen, nur weil ein Kunde es will.
Du musst nicht ohne Kondom arbeiten.
Benutze immer ein Kondom.
Auch bei Oral-Sex.
Und bei Anal-Sex.

Niemand darf dir Gewalt antun.
Niemand darf dich schlecht behandeln.
Oder dich betrügen. Dazu steht mehr bei ‘Gewalt’. 

Wenn du eine Krise hast, kannst du Hilfe bekommen.
Du kannst beim Krisen-Dienst Mittel-Franken anrufen.
Telefon: 09 11 42 48 55 0
Beim Krisen-Dienst kannst du anrufen: jeden Tag von 18 bis 24 Uhr.
Und am Wochenende. Es gibt Beratung beim Krisen-Dienst.
In verschiedenen Sprachen.

Auch Kassandra kann helfen.
Du kannst dich an uns wenden.

Niemand soll Gewalt erleben.
Es gibt verschiedene Formen von Gewalt.
Gewalt kann sexuell sein.
Zum Beispiel, wenn man gegen seinen Willen angefasst wird.
Gewalt kann auch körperlich sein.
Zum Beispiel wenn man geschlagen wird.
Auch wenn man beleidigt wird, ist das Gewalt.
Bei Gewalt kann sich jeder an eine Beratungs-Stelle wenden.
Es ist egal, was für eine Gewalt es ist.

  • Eine Beratungs-Stelle ist
    JADWIGA Fach-Beratungs-Stellen für Opfer von Frauen-Handel.
    Man kann anrufen: 09 11 43 10 65 6
  • Eine Beratungs-Stelle ist die
    Frauen-Beratung Nürnberg für gewalt-betroffene Frauen und Mädchen.
    Man kann anrufen: 09 11 28 44 00
  • Eine Beratungs-Stelle ist
    Wildwasser Nürnberg e.V.
    Man kann anrufen: 09 11 33 13 30
  • Eine Beratungs-Stelle ist das
    Jungenbüro Nürnberg
    Man kann anrufen: 09 11 52 81 37 51
  • Mann kann sich auch an das Frauen-Haus wenden:
    Frauen-Haus Nürnberg
    Man kann anrufen: 09 11 33 39 15
    Beratungs-Stelle des Frauen-Hauses Nürnberg
    Man kann anrufen: 09 11 37 88 87 8

Wenn es einen Notfall gibt, kannst du die Polizei anrufen.
Wenn du gerade Gewalt erlebst oder es eine Bedrohung gibt.
Die Polizei hat die Telefon-Nummer 110.
Kassandra kann auch zum Thema Gewalt beraten.
Und dir Tipps geben.
Frag’ einfach nach.

Sex-Arbeit ist nichts für Kinder!

Es ist erlaubt in der Wohnung Sex-Arbeit machen.
Auch, wenn da Kinder wohnen.
Aber: wir empfehlen es nicht!
Es kann passieren, dass das Jugend-Amt das Kind in Obhut nimmt.
Dann kommt es in eine Pflege-Familie.
Aber nur, wenn das Kind da wohnt, wo es Sex-Arbeit gibt.
Wenn man Sex-Arbeit macht und Kinder hat, sollte man wo anders arbeiten.

Es ist verboten, vor Kindern Sex zu haben.
Oder ihnen Pornos zu zeigen.
Dafür wird man bestraft.

Es gibt Kinder-Geld.
Das bekommt man, wenn man Kinder hat.

  • Man bekommt Kinder-Geld, wenn das Kind unter 18 ist.
    Und manchmal auch länger.
  • Man bekommt Kinder-Geld, wenn man sich um das Kind kümmert.
    Und es bei einem wohnt.
  • Man bekommt Kinder-Geld, wenn man in der EU wohnt.
    Oder in Norwegen, in Liechtenstein, in Island oder in der Schweiz wohnt.

Manchmal wohnt das Kind wo anders.
Man kann auch Kinder-Geld bekommen, wenn das Kind nicht bei einem wohnt.
Und wenn das Kind nicht in Deutschland wohnt.

In der Sex-Arbeit gibt es Kondom-Pflicht.
Bei Sex-Arbeit muss ein Kondom benutzt werden.
Sex-Arbeit ohne Kondom ist verboten.
Man darf auch keine Werbung dafür machen.
Wer Werbung für Sex-Arbeit ohne Kondom macht, kann bestraft werden.
Es gibt auch andere Wörter für Sex-Arbeit ohne Kondom.
Zum Beispiel “natur”.
Oder “pur” oder “französisch +++”.
Das darf auch nicht in der Werbung stehen.

Sex-Arbeit ohne Kondom ist verboten.
Es kann eine Strafe für Prostituierte geben.
Kunden müssen ein Kondom benutzen.
Sie können sonst eine hohe Strafe bekommen.
Die Strafe kann noch höher sein: wenn der Kunde Gewalt anwendet.
Oder wenn der Kunde das Kondom heimlich abzieht.
Dann solltest du immer seine Daten herausfinden.
Oder seine Auto-Nummer aufschreiben.

In Deutschland gibt es eine Kranken-Versicherungs-Pflicht.
Wer in Deutschland arbeitet und wohnt, braucht eine Kranken-Versicherung.
Es gibt private Kranken-Versicherungen.
Und gesetzliche Kranken-Versicherungen.
Meistens können Prostituierte wählen.

Wenn du nicht in Deutschland wohnst, aber in einem EU-Land, gibt es eine Versicherung.
Die EU-Kranken-Versicherung.
Sie ist meistens billig.
Sie hat einen Kreis aus Sternen auf der Versicherungs-Karte.
Das ist das EU-Zeichen.
Sie gilt in ganz Europa.

Manche haben trotzdem keine Kranken-Versicherung.
Sie können trotzdem Hilfe bekommen.
In Nürnberg gibt es die Straßen-Ambulanz Franz von Assisi.
Da kann man Hilfe bekommen.
Im Gesundheits-Amt Nürnberg gibt es Untersuchungen.
Für Leute, die oft Sex mit verschiedenen Leuten haben.
Sie können auf sexuell übertragbare Krankheiten untersucht werden.
Man muss keinen Namen sagen.
Die Untersuchungen sind kostenlos.

Kranken-Häuser haben Not-Aufnahmen.
Die können auch helfen.
Das kostet manchmal Geld.
Dann hat man vielleicht Schulden.
Außer wenn das Leben in Gefahr ist.
Dann kostet es nichts.
Wenn es um Leben und Tod geht, kann man ins Kranken-Haus.
Auch ohne Geld!

Sex-Arbeit ist in Deutschland erlaubt.

Sex-Arbeiter mieten oft Zimmer.
Für die muss man Miete bezahlen.
Entweder zahlt man die Miete als Wochen-Miete.
Oder als Anteil von den Einnahmen.
Der Vermieter muss das bestätigen.
Er muss einen Beleg schreiben.
Darauf steht, wie viel Miete du bezahlt hast.

Die Polizei darf Kontrollen machen.
Wo es Sex-Arbeit gibt, darf die Polizei immer hin.
Und in alle Räume schauen.
Und die Ausweise kontrollieren.
Bei einer Polizei-Kontrolle muss man nicht alles sagen.
Man muss seinen Personal-Ausweis zeigen.
Oder den Pass.
Und die Anmelde-Bescheinigung.

Man muss nur das sagen, was auch im Pass steht.
Man muss sagen:
Den Namen.
Den Geburtstag.
Wo man geboren wurde.
Ob man verheiratet ist.
Wo man wohnt.
Welche Staats-Angehörigkeit man hat.
Was man für einen Beruf hat.
Dazu gibt es auch ein Falt-Blatt.
Das gibt es unter Downloads

Prostituierte bestimmen selbst, was sie anbieten.
Und wie viel Geld es kostet.
Wenn es bei einer viel mehr Geld kostet, kommt vielleicht niemand mehr.
Man muss sich am Markt orientieren.
Also überlegen: was kostet es bei anderen?
Es kommt auf die Verhandlung an, wie viel man verdienen kann.
Das ist sehr unterschiedlich.

Das Geld sollte man vor der Dienst-Leistung nehmen.
Und dann sicher verstauen.
So dass es niemand stehlen kann.
In der Sex-Arbeit ist es üblich, das Geld zuerst zu bekommen.

Kunden müssen für die Sex-Arbeit bezahlen.
Wenn sie nicht bezahlen, kann man sie verklagen.
Dafür muss man wissen, wer der Kunde war.
Wenn jemand nicht bezahlt: Am besten, man sagt der Polizei Bescheid.
Oder der Security.
Und schreibt die Auto-Nummer auf.

Quittungen heißen auch Belege oder Kassen-Zettel.
Du solltest alle aufbewahren.
Zum Beispiel für Miete.
Oder für Reise-Kosten.
Aber auch für Kondome oder Gleit-Gel.
Du musst immer eine Quittung bekommen!
Für die Miete.
Und von Taxi-Fahrern.
Von allen Dienst-Leistungen.
Du musst nur das bezahlen, was auf der Quittung steht.
Auf der Quittung muss drauf stehen: das Datum.
Und wer bezahlt? Also dein Name.
Für was? Zum Beispiel “Zimmermiete”.
An wen bezahlt? Zum Beispiel der Name vom Betreiber.
Und eine Quittungs-Nummer.

Die Person, bei der du bezahlst, muss unterschreiben.
Man muss die Unterschrift lesen können.

Arbeits-Kosten kannst du von der Steuer absetzen.
Das heißt: du musst weniger Steuern bezahlen
Jede Quittung bedeutet: du musst weniger bezahlen!

Alle Menschen haben ein Recht auf Nähe.
Und viele haben einen Wunsch nach Sexualität.

Sexual-Begleitung und Sexual-Assistenz ist besondere Sex-Arbeit.
Sie ist für Menschen, die Hilfe brauchen.
Um ihre Sexualität leben zu können.
Zum Beispiel alte Menschen.
Oder Menschen mit Behinderung.

Niemand darf eine Person zu sexuellen Handlungen zwingen.
Auch keine Prostituierten.
Sexuelle Handlungen sind zum Beispiel: küssen, anfassen, Sex haben.
Niemand darf bestimmen, wann jemand Sex hat.
Oder wie und mit wem.
Das darf nur die Person selber entscheiden.

Manche Krankheiten können beim Sex übertragen werden.
Die heißen: sexuell übertragbare Infektionen.
Man kann sie bei jedem Sex bekommen.
Bei Vaginal-Sex.
Bei Oral-Sex.
Und bei Anal-Sex.

Der beste Schutz sind Kondome.
Man kann sie mit Gleitgel benutzen.
Wenn man Sex mit vielen Leuten hat, sollte man sich ab und zu untersuchen lassen.
Wenn man Schmerzen hat, sollte man sich immer untersuchen lassen.

Kondome sind ein guter Schutz.
Auch Impfungen sind ein guter Schutz.
Man kann sich gegen Hepatitis B impfen lassen.
Und gegen HPV.
Deutsche Kranken-Versicherungen bezahlen diese Impfungen. Wenn man unter 18 Jahre alt ist.
In manchen Ländern wird man automatisch geimpft. Aber nicht in allen.
Hast Du einen Impf-Pass?
Das ist ein gelbes Heft.
Darin steht, gegen was du geimpft bist.
Beim Gesundheits-Amt kannst du dich gegen Hepatitis B impfen lassen. Falls du nicht geimpft bist.
Das kostet Geld. Aber es ist nicht teuer.

Du kannst auch zum Arzt gehen.
Zum Frauen-Arzt oder zu einem Arzt für Geschlechts-Krankheiten.
Wenn du eine Kranken-Versicherung hast oder es selbst bezahlen kannst.
Du solltest dem Arzt erzählen, wenn du Sex-Arbeit machst.
Dann kann er besser sehen, was dir fehlt.

Wenn man schwanger ist, darf man Sex-Arbeit machen.
Nur nicht 6 Wochen vor der Geburt.
Da darf man keine sexuellen Dienst-Leistungen anbieten.
Und keine Werbung dafür machen.

Es gibt die pro familia.
Das ist eine Beratungs-Stelle für Schwangerschaft.
Es gibt sie überall in Deutschland.
Wenn du schwanger bist, kannst du zur pro familia gehen.
In Nürnberg kannst du auch zum Gesundheits-Amt gehen.
Da gibt es auch eine Schwangerschafts-Beratung.

Wenn die Eltern getrennt sind, wohnt das Kind meistens bei einem Eltern-Teil.
Der andere muss dann Unter-Halt bezahlen.
Damit genug Geld für das Kind da ist.
Wenn das bei dir so ist, kannst du zu Kassandra kommen.
Wir können helfen, damit der Unter-Halt bezahlt wird.

Es gibt den Schwangerschafts-Abbruch.
Wenn man nicht schwanger sein möchte, kann man abbrechen.
In den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft.
Dazu braucht man eine Beratung.
Zum Beispiel von pro familia.
Oder vom Gesundheits-Amt.
Man kann Hilfe beantragen.
Dann kann ein Teil der Kosten übernommen werden.

Manche fühlen sich alleine unsicher.
Dann kann man in einer Wohnung arbeiten.
Zusammen mit anderen Kolleginnen oder Kollegen.
Oder man kann in Clubs arbeiten.
Da gibt es immer Notruf.
Und Kolleginnen. Oder Security.

Wir schreiben nicht alle unsere Sicherheits-Tipps auf.
Wir erzählen dir unsere Sicherheits-Tipps.
Du kannst zu uns kommen.
Oder zu einer anderen Beratungs-Stelle für Sex-Arbeit.

Sex-Arbeit ist nicht überall erlaubt.
Jede Stadt hat eine Regel dazu.
Man kann in jeder Stadt beim Ordnungs-Amt nachfragen.

Im Downloadbereich ist eine Karte.
Da ist das Sperr-Gebiet in Nürnberg drauf.
Da sieht man, wo Sex-Arbeit erlaubt ist.

Manchmal kann man nicht genug Geld verdienen.
Dann braucht man Unterstützung.
Es gibt das Job-Center.
Und die Agentur für Arbeit.
Die sind für Sozial-Leistungen zuständig.
Man kann dort Unterstützung beantragen.
Wenn man aus der EU kommt.
Und wenn man mindestens 6 Monate in Deutschland gearbeitet hat.
Manchmal ist das schwierig.
Wenn du in der Sex-Arbeit arbeitest, kann Kassandra dir dabei helfen.

Dazu steht auch bei “Finanzamt” was.

Prostituierte sind meistens selbst-ständig.
Das heißt, sie sind ihr eigener Chef.
Sie müssen sich selbst um alles kümmern.
Sie müssen sich beim Finanz-Amt selbst-ständig melden.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung machen.
Und Steuern bezahlen.

Dazu müssen sie aufschreiben:
wie viel Geld sie verdienen.
Und wie viel Geld sie ausgeben.
Für jeden Tag.
Prostituierte sollten Kassen-Zettel aufbewahren.
Und Belege, wenn sie etwas kaufen.
Zum Beispiel Kondome oder Werbung.
Und auch Miete.
Dann müssen sie weniger Steuern bezahlen.

Man muss Steuern bezahlen.
Wenn man das nicht macht, heißt das Steuer-Hinterziehung.
Das ist verboten.

Wenn man selbst-ständig ist, bekommt man keine Rente.
Man sollte selbst vorsorgen.
Damit man im Alter genug Geld hat.
Man bekommt auch kein Geld, wenn man krank ist.
Auch dafür sollte man vorsorgen.

Gute Werbung ist wichtig.
Aber: überlege dir gut, was du ins Internet stellst.
Alles, was im Internet ist, ist für immer da.
Man kann es nie wieder löschen.

Man darf auch in der eigenen Wohnung Sex-Arbeit anbieten.
Aber nicht, wenn sie im Sperr-Gebiet ist.
In der eigenen Wohnung ist es manchmal kompliziert.
Das muss man genau überprüfen.
Kassandra kann dabei helfen.
Oder eine andere Beratungs-Stelle, die sich mit Sex-Arbeit auskennt.